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   VG Stade, 05.10.2023 - 3 A 242/20   

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VG Stade, 05.10.2023 - 3 A 242/20 (https://dejure.org/2023,34329)
VG Stade, Entscheidung vom 05.10.2023 - 3 A 242/20 (https://dejure.org/2023,34329)
VG Stade, Entscheidung vom 05. Oktober 2023 - 3 A 242/20 (https://dejure.org/2023,34329)
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Volltextveröffentlichung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Assistenzarzt; Ausbildung; Studium; Versorgungsbezüge; Vordienstzeit; Vordienstzeiten; Festsetzung der Versorgungsbezüge; Anerkennung von Vordienstzeiten

 
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  • VG Minden, 28.08.2012 - 10 K 233/11

    Anspruch eines Beamten auf Anerkennung von beruflichen Tätigkeiten als

    Auszug aus VG Stade, 05.10.2023 - 3 A 242/20
    Auch Kirchen gehören nicht zu den von § 10 Abs. 1 Satz 1 NBeamtVG erfassten Dienstherrn (vgl. zu § 10 Abs. 1 Satz 1 NBeamtVG: Plog/Wiedow/Lehmhöfer/Bayer, BBG, Stand: Juni 2012, § 10 BeamtVG, Rn. 25 ff., m.w.N.; VG Minden, Urteil vom 28.08.2012 -10 K 233/11 - juris).

    Entscheidend ist im Rahmen des § 10 Abs. 1 Satz 1 NBeamtVG allein die Eigenschaft des Arbeitgebers als "öffentlich-rechtlicher Dienstherr", die hier - wie ausgeführt - nicht gegeben ist (vgl. VG Minden, Urteil vom 28.08.2012 -10 K 233/11 - juris, unter Verweis auf OVG NRW, Beschluss vom 05.04.2012 - 3 A 2663/09 - juris, zur Nichtanerkennung von Vordienstzeiten sog. Drittmittelbediensteter in öffentlichen Forschungseinrichtungen).

    Denn sie unterbrechen - wie bereits ausgeführt - als Ausnahmevorschrift bereits die Regel des § 6 Abs. 1 Satz 1 NBeamtVG, wonach ruhegehaltfähig regelmäßig nur die im Beamtenverhältnis verbrachte Dienstzeit ist (vgl. VG Minden, Urteil vom 28.08.2012 - 10 K 233/11 - VG Magdeburg, Urteil vom 22.04.2008 - 5 A 32/08 - jeweils juris).

    Das Verwaltungsgericht Minden hat diesbezüglich in seinem Urteil vom 28. August 2012 (- 10 K 233/11 - juris) Folgendes ausgeführt:.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.04.2012 - 3 A 2663/09

    Berücksichtigung einer Tätigkeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter beim Verein

    Auszug aus VG Stade, 05.10.2023 - 3 A 242/20
    Angesichts der unterschiedlichen Struktur des Versorgungsrechts einerseits und des Besoldungsrechts andererseits ist eine Gleichstellung der hier in Rede stehenden vordienstlichen Tätigkeit weder in der Sache geboten noch mit Blick auf die für die Beamtenversorgung statuierte strenge Gesetzesbindung rechtlich möglich (vgl. zu entsprechenden Fällen OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 05.04.2012- 3 A 2663/09 - juris).

    In den unterschiedlichen Regelungen des Besoldungs- und des Versorgungsrechts ist mithin nicht eine willkürlich getroffene unterschiedliche Behandlung an sich gleichgelagerter Situationen zu sehen, sondern eine aus den unterschiedlichen Zielsetzungen von Besoldungs- und Versorgungsrecht herrührende bewusste und sachlich gerechtfertigte Differenzierung (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 05.04.2012 - 3 A 2663/09 - juris).

    § 10 Satz 1 NBeamtVG stellt insoweit allein auf die äußere Rechtsform des Dienstherrn ab (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 05.04.2012 - 3 A 2663/09 -).

    Entscheidend ist im Rahmen des § 10 Abs. 1 Satz 1 NBeamtVG allein die Eigenschaft des Arbeitgebers als "öffentlich-rechtlicher Dienstherr", die hier - wie ausgeführt - nicht gegeben ist (vgl. VG Minden, Urteil vom 28.08.2012 -10 K 233/11 - juris, unter Verweis auf OVG NRW, Beschluss vom 05.04.2012 - 3 A 2663/09 - juris, zur Nichtanerkennung von Vordienstzeiten sog. Drittmittelbediensteter in öffentlichen Forschungseinrichtungen).

  • BVerwG, 25.05.2005 - 2 C 20.04

    Angestelltenverhältnis; Arbeitszeit; Beamtenversorgung; hauptberufliche

    Auszug aus VG Stade, 05.10.2023 - 3 A 242/20
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, dass die Anrechnungsregel des § 10 Satz 1 Nr. 2 BeamtVG ausschließlich die reinen Angestellten- und Arbeitertätigkeiten betrifft und die vorausgesetzte förderliche Tätigkeit für die Laufbahn des Beamten hauptberuflich ausgeübt worden sein muss (vgl. BVerwG, Urteile vom 18.09.1997 - 2 C 38.96 - und vom 25.05.2005 - 2 C 20.04 - jeweils juris und jeweils zu § 10 Satz 1 BeamtVG).

    In Übereinstimmung mit dem allgemeinen Sprachgebrauch wird eine Tätigkeit hauptberuflich ausgeübt, wenn sie entgeltlich ist, gewolltermaßen den Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit darstellt, in der Regel den überwiegenden Teil der Arbeitskraft beansprucht und dem durch Ausbildung und Berufswahl geprägten Berufsbild entspricht oder nahekommt (BVerwG, Urteil vom 25.05.2005 - 2 C 20.04 - juris).

  • BVerwG, 28.01.2004 - 2 C 6.03

    Ruhegehalt, ruhegehaltfähige Dienstzeit, Vordienstzeit, Ausbildungszeit,

    Auszug aus VG Stade, 05.10.2023 - 3 A 242/20
    Ob sich die Frage, was in diesem Zusammenhang als vorgeschrieben anzusehen ist, nach den im Zeitpunkt der Übernahme in das Beamtenverhältnis maßgeblichen Laufbahnvorschriften richtet (vgl. BVerwG, Urteil vom 28.01.2004 - 2 C 6/03 - juris) oder auf die zur Zeit der Ableistung der hauptberuflichen praktischen Tätigkeit gültigen Laufbahnvorschriften abzustellen ist (vgl. VG Ansbach, Urteil vom 03.06.2014 - AN 1 K 14.00061 - juris), kann hier offenbleiben.
  • BVerwG, 28.11.1991 - 2 C 10.90

    Beamtenversorgung - Juristische Person der Privatrechts - Diensttätigkeit in

    Auszug aus VG Stade, 05.10.2023 - 3 A 242/20
    zum Ganzen die Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. November 1991 - 2 C 10/90 -, DÖD 1992, 181, und 09. Juni 1994 - 2 A 3/93 -, ZBR 1994, 343.
  • BVerwG, 05.12.2011 - 2 B 103.11

    Ruhegehaltfähigkeit; vordienstliche Tätigkeit, die zur Ernennung geführt hat;

    Auszug aus VG Stade, 05.10.2023 - 3 A 242/20
    Maßgeblich kommt es dementsprechend darauf an, ob die hauptberufliche praktische Tätigkeit nach den dort genannten laufbahnrechtlichen Regelungen zur Übertragung des ersten statusrechtlichen Amtes als allgemeine normative Einstellungsvoraussetzung erforderlich war (vgl. BVerwG, Beschluss vom 05.12.2011 - 2 B 103/11 - OVG des Saarlandes, Urteil vom 05.07.2013 - 1 A 292/13 - jeweils juris zu § 12 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BeamtVG).
  • OVG Saarland, 05.07.2013 - 1 A 292/13

    Zur Ruhegehaltsfähigkeit von Ausbildungszeiten

    Auszug aus VG Stade, 05.10.2023 - 3 A 242/20
    Maßgeblich kommt es dementsprechend darauf an, ob die hauptberufliche praktische Tätigkeit nach den dort genannten laufbahnrechtlichen Regelungen zur Übertragung des ersten statusrechtlichen Amtes als allgemeine normative Einstellungsvoraussetzung erforderlich war (vgl. BVerwG, Beschluss vom 05.12.2011 - 2 B 103/11 - OVG des Saarlandes, Urteil vom 05.07.2013 - 1 A 292/13 - jeweils juris zu § 12 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BeamtVG).
  • VGH Bayern, 25.06.2015 - 3 ZB 12.1111

    Beamtenversorgung; Fachhochschulprofessor (BesGr C 3) für Wirtschaftsinformatik

    Auszug aus VG Stade, 05.10.2023 - 3 A 242/20
    Vielmehr bilden lediglich solche Fachkenntnisse die notwendige Voraussetzung für die Wahrnehmung des Amtes, wenn dieses dem Beamten ohne sie nicht übertragen oder er andernfalls nicht in das Beamtenverhältnis berufen worden wäre (vgl. BVerwG, Beschluss vom 03.10.1984 - 2 B 82/84 - BayVGH, Beschluss vom 25.06.2015 - 3 ZB 12.1111 - und Urteil vom 27.06.2013 - 3B 12.883 - jeweils juris).
  • BVerwG, 03.10.1984 - 2 B 82.84

    Besondere Fachkenntnisse als notwendige Voraussetzung für die Wahrnehmung eines

    Auszug aus VG Stade, 05.10.2023 - 3 A 242/20
    Vielmehr bilden lediglich solche Fachkenntnisse die notwendige Voraussetzung für die Wahrnehmung des Amtes, wenn dieses dem Beamten ohne sie nicht übertragen oder er andernfalls nicht in das Beamtenverhältnis berufen worden wäre (vgl. BVerwG, Beschluss vom 03.10.1984 - 2 B 82/84 - BayVGH, Beschluss vom 25.06.2015 - 3 ZB 12.1111 - und Urteil vom 27.06.2013 - 3B 12.883 - jeweils juris).
  • BVerwG, 09.06.1994 - 2 A 3.93

    Beamtenversorgung - Entwicklungshilfe - Religionsgesellschaft - Berechnung der

    Auszug aus VG Stade, 05.10.2023 - 3 A 242/20
    zum Ganzen die Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. November 1991 - 2 C 10/90 -, DÖD 1992, 181, und 09. Juni 1994 - 2 A 3/93 -, ZBR 1994, 343.
  • VG Ansbach, 03.06.2014 - AN 1 K 14.00061

    Ermessensfehlerhafte (teilweise) Versagung der Anerkennung einer praktischen

  • VGH Bayern, 27.06.2013 - 3 B 12.883

    Notwendige Voraussetzung für die Wahrnehmung eines Amtes

  • BVerwG, 05.03.2019 - 2 B 36.18

    Anerkennung einer dreijährigen Ausbildung zum Beratungsanwärter an der

  • BVerfG, 09.12.2008 - 2 BvL 1/07

    Neuregelung der "Pendlerpauschale" verfassungswidrig

  • BVerwG, 25.08.2011 - 2 C 22.10

    Polizeizulage; Ruhegehaltfähigkeit; Versorgungsreformgesetz; Alimentation;

  • BVerwG, 28.10.2004 - 2 C 38.03

    Besondere Fachkenntnisse; Ermessen; Fachhochschule; Lehr- und Rektorentätigkeit;

  • BVerwG, 18.09.1997 - 2 C 38.96

    Hauptberufliche Beschäftigung von Lehrern - Ruhegehaltfähige Zeiten für die in

  • FG Baden-Württemberg, 12.04.2000 - 5 K 291/98

    Steuerbefreiung nach § 3 Nr.11 EStG nur für haushaltsrechtlich bewilligte und

  • OVG Niedersachsen, 18.12.2013 - 5 LA 5/13

    Anerkennung von Vordienstzeiten als ruhegehaltfähig; Berücksichtigung von

  • VG Magdeburg, 22.04.2008 - 5 A 32/08
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